Supervision Homöopathie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker Psychotherapie

Die Gesetzeslage als Voraussetzung für Supervision Homöopathie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker Psychotherapie

Entsprechend Beschlüssen der Sozialministerien von dreizehn Bundesländern ist es nun schon seit 2011 gestattet, dass HeilpraktikerInnen eingeschränkt für Psychotherapie in Fällen akuter seelischer Störungsbilder, die in den Bereich der erlaubten Psychotherapie fallen, pflanzliche (phytotherapeutische) und homöopathische Arzneimittel zu empfehlen. Diese Arzneimittel müssen begründbar in den Rahmen des psychotherapeutischen Gesamtkonzeptes passen.

Aufgrund dieser Gesetzessituation habe ich seit 2011 jährlich Seminare zum Thema „ Homöopathie bei akuten psychischen Störungsbildern“ abgehalten. Damit habe ich sichergestellt, dass auch HeilpraktikerInnen für Psychotherapie diese Methode im Rahmen ihres Wirkungskreises qualifiziert erlernen und anwenden können.

Dabei steht die Patientensicherheit immer an erster Stelle.

 

Grundideen Weiterbildung und Supervision Homöopathie für HP Psychotherapie

Die von mir durchgeführte Weiterbildung und Supervision beruht im Wesentlichen auf folgenden

Säulen:

  • Erwerb fundierten Wissens über die wichtigsten homöopathischen Arzneien für die Behandlung akuter psychischer Störungen
  • Entscheidung, ob bei dem psychischen Störungsbild des jeweiligen Patienten eine adjuvante homöopathische und / oder phytotherapeutische Therapie sinnvoll und möglich ist
  • Homöopathische Anamnese, bezogen auf das aktuelle psychische Störungsbild
  • Fallanalyse und Mittelfindung nach den Regeln der klassischen Homöopathie
  • Strikte Begrenzung auf die Verwendung von C12 und C 30- Potenzen, begrenzt auf einen Zeitraum von wenigen Wochen, mit engmaschiger Betreuung
  • Berücksichtigung der Einbindung des Patienten bei Haus- und Fachärzten, wenn das Krankheitsbild dies erfordert
  • Transparente und ausführliche Dokumentation der Anamnese und der Arzneiempfehlung
  • Selbstverpflichtung zu regelmäßigem Eigenstudium, Weiterbildung und Fallsupervision


Bewährte Indikationen für die Behandlung akuter psychischer Störungsbilder mit Homöopathie und Phytotherapie:

  • Akute Belastungsreaktion
  • Anpassungsstörungen
  • Angststörung – Panikstörung – Phobien
  • Anpassungsstörung mit depressiver Reaktion
  • Stress, Burn- Out und die Folgen
  • Schlafstörungen

 

Praktische Durchführung der Weiterbildung und Supervision Homöopathie Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker Psychotherapie

Wenn Sie Interesse an diesem Thema haben, melden Sie sich bitte über die unten angegebenen Kontaktdaten. Sie erhalten dann von mir ein Skript von ca. 110 Seiten, in dem der komplette Kursinhalt enthalten ist. Das Skript kann zum Preis von 60 Euro per Vorkasse erworben werden.

Die Inhalte sind selbsterklärend, sie werden ergänzt durch die ebenfalls enthaltenen Literaturempfehlungen. Sie sollten das Skript intensiv durcharbeiten und sich alle auftretenden theoretischen und praktischen Fragen notieren.

Bevor Sie in die praktische Arbeit mit Ihren Patienten einsteigen, empfiehlt es sich, ein zwei- dreistündiges Online- Seminar bei mir zu buchen, um alle bisher aufgetretenen Fragen zu klären.

Im Laufe Ihrer Arbeit werden sich immer wieder mal neue Themen ergeben, insbesondere Patientenbehandlungen, die sich schwierig gestalten, bei denen Sie noch nicht so durchblicken oder die nicht ganz passende Arznei gegeben haben. Dafür ist es sinnvoll, ganz gezielt mit Patientenfällen in die Supervision zu kommen.


Setting

Die Weiterbildung und die Supervision finden live oder  im Online – Format über Zoom statt.

Es sind möglich:

  • Einzelsupervision
  • Gruppensupersion mit bis zu 3 TeilnehmerInnen

 

Die Weiterbildungs- bzw. Supervisionsdauer beträgt je nach Bedarf 2- 4 Stunden. Der Termin kann individuell vereinbart werden; bei Gruppenweiterbildung oder Gruppensupervision können sich die TN auf einen Termin einigen und mir diesen mitteilen. Grundsätzlich sind flexible Terminvereinbarungen möglich, auch abends und am Wochenende.

Die Weiterbildungs- und Supervisionsthemen sollten vorher eingereicht werden. Möglich sind Papierfälle und / oder theoretische Themen.

Kosten:

  • Einzelsupervision: 120 Euro pro Zeitstunde
  • Gruppensupervision: bei 2 TeilnehmerInnen 60 Euro pro Person und Zeitstunde,
    bei 3 TeilnehmerInnen 50 Euro pro Person und Zeitstunde
  • Meine Vorbereitung der eingereichten Fälle und die Überlassung von themenbezogenen Unterlagen sind für Sie kostenfrei


Kontakt und Anmeldung:

Dr. med. Gabriele Tille
Fachärztin für Allgemeinmedizin- Homöopathie
Dozentin – Supervisorin

Telefon: 06172 – 689992

Mail: info@naturheilverfahren-hessen.de